Der Syndesmoseriss

Die Syndesmose stellt eine Verbindung zwischen zwei Knochen dar und besteht selbst aus Bindegewebe. Sie findet sich beispielsweise am oberen Sprunggelenk, aber auch im Bereich des Ellenbogens. Die Syndesmose wird auch als unechtes Gelenk bezeichnet. Reißt diese Verbindung zwischen zwei Knochen, spricht man von einem Syndesmoseriss. Dabei kann das Gewebe sowohl zerreißen als auch vom Knochen abreißen. Das Sprunggelenk wird außerdem vom vorderen und hinteren Syndesmoseband stabilisiert. Bei einer Ruptur (=Riss) verliert das Gelenk seinen Halt und ist überbeweglich.

Die Syndesmoseruptur ist im Rahmen einer Drehverletzung üblich. Beispielsweise, wenn starke Gewalt von außen auf das Sprunggelenk einwirkt, während es sich in der Drehung befindet. Die Verletzung tritt manchmal auch beim Umknicken auf, wobei auch hier meistens das Gelenk zumindest leicht verdreht sein muss. Das Wadenbein wird dann häufig vom Schienbein abgespreizt. Als Sportverletzung findet man sie daher oft bei dynamischen Kontaktsportarten wie Fußball, Handball oder Judo sowie im Hockey.

Der Syndesmoseriss macht sich als druckschmerzhafte Schwellung oberhalb des Sprunggelenks bemerkbar. Er ist grundsätzlich die Folge eines Unfalls, weshalb die Ursache in der Regel eine Verletzung ist. Dadurch übersieht der Orthopäde allerdings oft den Riss. Im Röntgenbild ist die Ruptur nämlich nicht zu erkennen. Zunächst einmal hat der Betroffene in der Regel starke Schmerzen und Schwellungen. Klingen diese ab, kann sich die Ruptur längerfristig durch eine Überbeweglichkeit im Gelenk bemerkbar machen. Im weiteren Verlauf sind auch Abnutzungserscheinungen möglich.

In der Regel entsteht der Syndesmoseriss aufgrund eines Unfalls. Davon ausgehend untersucht ein Orthopäde die schmerzhafte Stelle genau und rekonstruiert den Vorgang. Kann ein Patient den Bewegungsablauf genau beschreiben, erhält der Arzt wertvolle Hinweise, welche Bänder, Knochen und Gelenke in Mitleidenschaft gezogen wurden. Um den Verdacht auf diese häufige Sportverletzung zu sichern, wird anschließend ein Bild im Kernspintomographen angefertigt. Bestätigt sich dann die Syndesmoseruptur, muss die Entscheidung zwischen einer Behandlung mit oder ohne Operation getroffen werden. Ohne Operation wird der Bereich ruhig gestellt, das heißt, es wird eine Bandage oder manchmal sogar ein Gips angelegt. Für das Sprunggelenk gibt es auch spezielle Schuhe oder Schienen, wobei das Gelenk in eine Rechtwinkelstellung oder leichte Spitzfußstellung gebracht wird. Eine Operation wird nötig, wenn die betroffene Körperzone stark instabil ist und sich im Falle des Sprungsgelenks das Waden- und Schienbein weiter bewegen können, als es eigentlich üblich ist. Sind gleichzeitig das vordere und das hintere Syndesmoseband des Sprunggelenkes verletzt, ist eine Operation fast immer notwendig. Dem Patienten wird dann eine Art Stellschraube implantiert, um die Syndesmose zu entlasten und die Heilung zu unterstützen.

Damit die Ruptur heilen kann, muss das Sprunggelenk komplett entlastet werden. Dasselbe gilt natürlich auch für eine solche Verletzung an anderen Körperstellen wie dem Ellenbogen. Die Ruhigstellung dauert im Normalfall sechs Wochen. Danach gilt es, die betroffene Stelle wieder sorgsam aufzutrainieren. Nach der Ruhephase kann daher Krankengymnastik notwendig werden. Hierzu wird das Gelenk zunächst mobilisiert und im Anschluss mit gezielten Übungen angesprochen.

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PD Dr. Philipp Ahrens

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Christoph Becher

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Dr. med. Sabine Bleuel

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Dr. med. Dr. h.c. Michael Gabel

Dr. med. Dr. h.c.

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Prof. Dr. med. Sébastien Hagmann

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 Mirella Konrad


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 Jörg Rump


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Prof. Dr. med. Holger Schmitt

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