Unter einem Hauttumor verstehen wir eine krankhafte Neubildung (Neoplasie) von Körpergewebe, die von einer Fehlregulation des Zellwachstums verursacht wird. Grundsätzlich unterscheiden Mediziner zwischen gutartigen (benignen) und bösartigen (malignen) Tumoren.
Gutartige Tumore - beispielsweise Leberflecken (Pigmentnävi) – sind deutlich vom sie umgebenden Gewebe abgegrenzt und schädigen es nicht. Maligne Tumore – z.B. der schwarze Hautkrebs – dringen hingegen invasiv in das umliegende Gewebe ein. Breiten sie sich über das Blut- oder Lymphsystem aus, können Tochtergeschwülste (Metastasen) die Lymphknoten oder andere innere Organe befallen.
Zu den bösartigen Hauttumoren gehört auch das Plattenepithelkarzinom oder auch Spinaliom genannt. Eine Sonderform der Hauttumore, stellen die Basaliome dar, da sie keine Tochtergeschwülste (Metastasen) bilden. Das Spinaliom und Basaliom werden als der weiße Hautkrebs bezeichnet.
Ob die Tumore in ambulanten Operationen entfernt werden können, wird im Rahmen der ärztlichen Konsultation entschieden. Je nach Art und Größe des Tumors muss bis zum Erhalt der pathologischen Untersuchung ggf. eine Kunsthaut auf die Haut aufgelegt werden.
Sollten im Anschluss an diese Eingriffe plastisch-rekronstruktive Maßnahmen zum Erhalt von Form oder Funktion der betroffenen Hautpartie oder zum Verschluss der Hautoberfläche notwendig werden, können diese ebenfalls von den erfahrenen Chirurgen der ATOS Kliniken durchgeführt werden.
Denn neben der notwendigen medizinischen Therapie gilt es beim Entfernen von Hauttumoren zudem, optische Mängel durch eventuelle Narben möglichst gering zu halten. Besonders, wenn der Eingriff an einer gut sichtbaren Stelle des Körpers erfolgt ist.
Sehr gerne beraten wir Sie detailliert zu Ihrem individuellen Anliegen. Per Mail, Telefon oder direkt vor Ort.