
Hinweisgebersystem der ATOS-Gruppe
Die ATOS-Gruppe steht für hohe medizinische Qualität, integres Verhalten und die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorgaben. Wenn Sie als Beschäftigte, Geschäftspartnerin oder Geschäftspartner, Patientin oder Patient oder als sonstige Person, die mit der ATOS-Gruppe in Kontakt steht, Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, gegen unsere internen Regelungen oder auf grobe Missstände haben, möchten wir, dass Sie diese sicher und vertraulich an uns weitergeben können. Hierfür haben wir eine zentrale interne Meldestelle eingerichtet.
Sie können Hinweise auf folgenden Wegen abgeben:
Web-Meldeportal:Whistle Report
Telefonisch: Aus Deutschland: +49 800 3800 999
Aus dem Ausland: +49 69 99998839Persönliches Gespräch: Sie können über das Portal oder die Telefonlinie ein persönliches Gespräch mit dem externen Meldestellenbeauftragten vereinbaren.
Alle Meldewege ermöglichen auf Wunsch eine vollständig anonyme Meldung sowie eine anonyme Zwei-Wege-Kommunikation mit der Meldestelle.
Ihre Meldung wird ausschließlich vom externen Meldestellenbeauftragten der ATOS-Gruppe und den von ihm benannten Vertretungen bearbeitet. Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung (sofern Sie nicht anonym bleiben oder eine Bestätigung Ihrem Schutz entgegensteht). Spätestens nach drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen.
Ihre Identität sowie alle Informationen, die Rückschlüsse auf Sie zulassen, werden streng vertraulich behandelt. Eine Offenlegung erfolgt nur in den engen, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben, sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien geschützt. Repressalien gegen Hinweisgeber sind verboten und können arbeitsrechtliche, zivil- und strafrechtliche Folgen für die handelnden Personen nach sich ziehen.
Über das Meldesystem können Sie insbesondere Hinweise zu folgenden Themen geben:
Strafbare Handlungen, einschließlich Korruption, Betrug, Untreue
Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Patientensicherheit, Hygienestandards und medizinprodukterechtliche Vorgaben
Verstöße gegen den Strahlenschutz und sonstige Vorgaben der öffentlichen Gesundheit
Verstöße gegen Datenschutzrecht
Verstöße gegen Vorschriften zum Arbeitsschutz und zum Schutz der Beschäftigten
Verstöße gegen den ATOS-Verhaltenskodex
Diskriminierung und menschenfeindliche Äußerungen oder Handlungen
Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Lieferkette (Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Sonstige im Hinweisgeberschutzgesetz erfasste Verstöße
Patientenbeschwerden, die ausschließlich die Behandlung in unseren Kliniken oder MVZ betreffen, richten Sie bitte an unser Beschwerdemanagement an Ihrem Standort. Über das Hinweisgebersystem werden ausschließlich Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz behandelt.
Sie haben das Recht, sich anstelle unserer internen Meldestelle an eine zuständige externe Meldestelle nach §§ 19 ff. Hinweisgeberschutzgesetz zu wenden, insbesondere an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz oder die externe Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Wir respektieren dieses Wahlrecht uneingeschränkt.
Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 10 Hinweisgeberschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.